FREIWILLIGE FEUERWEHR STADT BORNHEIM
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Sondersignal bei Nacht
 

"Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinshorn ruhig abschalten!" Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignale geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um Menschenleben zu retten, oder große Sachwerte zu erhalten. Das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn ist keine freiwillige Angelegenheit. Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Wegerechte in Anspruch genommen werden (§ 38 der Straßenverkehrsordnung), müssen Blaulicht und Tonsignal eingeschaltet sein.

Doch es ist kein willkürliches Gesetz, um Bürger zu ärgern. Ganz im Gegenteil. Es soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer warnen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeuges soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Stadtverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einen Unfall oder Brand unterwegs ist?

Und vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie darüber nachdenken:

Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihrem Bett lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit mehr und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie.

Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnelles Eintreffen der Einsatzkräfte dankbar. Dann wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzkräfte geweckt wurde.


Webmaster: Kevin Ackermann

Stand: 25.05.2018

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