"Nachts
will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinshorn ruhig
abschalten!" Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch
Sondersignale geweckt werden? Wir können es verstehen. Doch
leider dürfen die Fahrer unserer Fahrzeuge darauf keine
Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell auszurücken, um
Menschenleben zu retten, oder große Sachwerte zu erhalten. Das
Einschalten von Blaulicht und Martinshorn ist keine freiwillige
Angelegenheit. Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Wegerechte
in Anspruch genommen werden (§ 38 der Straßenverkehrsordnung),
müssen Blaulicht und Tonsignal eingeschaltet sein.
Doch es ist kein willkürliches Gesetz, um Bürger zu ärgern. Ganz
im Gegenteil. Es soll vor allem Sie als Verkehrsteilnehmer
warnen. Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeuges soll jedem
die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so
gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt
im Stadtverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner
unterwegs ist. Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit
einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter
Geschwindigkeit zu einen Unfall oder Brand unterwegs ist?
Und vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie
darüber nachdenken: Sie können
sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen. Die
Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihrem
Bett lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine
Gelegenheit mehr und müssen am nächsten Morgen genauso zur
Arbeit wie Sie.
Und: Wenn Sie einmal
die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich
für einen schnelles Eintreffen der Einsatzkräfte dankbar. Dann
wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht
durch die anrückenden Einsatzkräfte geweckt wurde. |